Formalitäten:Eintragung der Zweigniederlassung
Ihr Firmensitz ist im Ausland und sie möchten eine Niederlassung in Frankreich haben ?
Wir bieten Ihnen, die für die Zulassung von Ihrer Filiale, Sie vereinfacht und in allen Verwaltungsangelegenheiten.
Die Formel « Kennzeichen Filiale » umfasst :
Formalitäten Preise
- Die Erklärungen des Zentrums bei administrativen Formalitäten für die Unternehmen (EKA)
- Die Erklärungen Verwaltungsvorschriften bei der Geschäftsstelle
- Hinterlegung des Dossiers beim CFE und in der Geschäftsstellen
- Die Kosten für die EKA und die Kosten für die Geschäftsstelle
- Den Erhalt des Zertifikats von Kennzeichen der Filiale.
Dokumente zu geben :
- Fotokopie des Personalausweises des Federführung in Frankreich,
- Ein Auszug der Eintragung der Gesellschaft, sich gegebenenfalls in Französisch,
- Die Satzung der ausländischen Gesellschaft, gegebenenfalls übersetzt in Französisch.
- Für den Geschäftsführer, die nicht die Staatsangehörigkeit der folgenden Länder :
Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern.
- Wenn der Geschäftsführer sitzt in Frankreich, Eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis beantragt wird.
- Wenn der Geschäftsführer nicht in Frankreich sitzt, Eine Bescheinigung über die Vorab-Anmeldung in der Präfektur ist notwendig, aber nicht für Bulgarien, Rumänien.
Verbindungsbüro, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft ?